STOLZENGORF PICTURE WEINSTADT

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Zuschauerzähler
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"LICHT AM ENDE DES TUNNELS nur ein Fünkchen!"-  Die vierte Welle fordert: IMPFEN, IMPFEN...

Von COVID 19 hin zur DELTA-VARIANTE des VIRUS und der hohen  Ansteckung durch Mutationen.

08.07.2021 Robert Bosch Impfzentrum nimmt heute jeden zum Impfen an!                                                        Ohne Termin! zur Erst-oder Zweitimpfung! Ein SONDERIMPFTAG mit SWR Fernsehen.

Jorgo meint: Nun habe auch ich, nach meiner Astrazenika Erstimpfung eine Kreuzimpfung mit Biontech erhalten.

Ich bin froh, dass ich die Nachricht in der Waiblinger Zeitung rechtzeitig gelesen habe und ich mich durch den Verkehr kämpfte, um im Robert Bosch Impfzentrum nach 1,5 Stunden zweitgeimpft worden zu sein.

Hinweis: Die hier eingestellten Bilder stehen im Eigentum von Jorgo Proudmountainer. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, Bilder ohne schriftliche Genehmigung zu verwenden.

11.07.2021: 7-Tages-Indez im Rems-Murr-Kreis wieder auf 8 leicht angestiegen.

Quelle: Dashboard des Gesundheitsamtes RMK.

12.07.2021 Aktuelle Impfzahlen für Deutschland:

 

Die Impfungen gegen das Coronavirus laufen. Bislang wurden in Deutschland rund 82 Millionen Dosen verimpft, im Vergleich zur letzten Meldung stieg die Zahl um 191.672 weitere Impfungen. Hier finden Sie alle aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts über die Impfstatistiken in Deutschland.

 

Letzte Aktualisierung: 12.07.2021, 09:40 Uhr
  Insgesamt im Vergleich zum Vortag pro 100 Einwohner
Erstimpfungen 48.612.685 66.236 58,50
Zweitimpfungen 33.326.620 125.436 40,10
Vollständig geimpft 35.437.750 162.586 42,60

 

Seit dem 27. Dezember 2020 wird überall in Deutschland gegen das Coronavirus geimpft.

Bislang wurden rund 81,9 Millionen Impfungen injiziert,  davon waren 48,6 Millionen Erstimpfungen.  Der Anteil der Geimpften mit mindestens einer Impfung an der Gesamtbevölkerung liegt damit bei 58,5 Prozent. 35,4 Millionen Menschen sind bereits vollständig geimpft, die Quote liegt nun bei 42,6 Prozent. Nach 14 Tagen gelten vollständig Geimpfte als geschützt.

Diese Zahlen meldet das Robert-Koch-Institut mit Stand 12.07.2021 um 09:40 Uhr. Im Vergleich zum Vortag stieg die Zahl der Impfungen um 191.672. In den letzten sieben Tagen wurden insgesamt 4.607.849 Impfdosen verimpft - ein Durchschnittswert von 658.264 Dosen pro Tag (RP online).

 

13.07.2021: Die B-Seite des Songs "Der Schreiberling" (wir berichteten darüber) ist fertig. Sie heißt: "Schreiberling-Der Pöbel liest BILD".

Genial was Thomas Rißmann hier getextet und musikalisch aufbereitet hat.

Und der Text wurde supertoll auch wieder von Alex K. eingesungen.

Jorgo hatte die Idee für einen ehemaligen bekannten Waiblinger Redakteur, es handelt sich um Veit, eine Single-Platte zu machen mit einem von Jorgo verfassten Text, welcher persönlich auf Veit und bestimmte Zitate von ihm abzielt.

Nun die A-Seite lässt noch auf sich warten, auch diese ist in Bearbeitung durch Thomas und Alex.

"Der Pöbel liest BILD" steht inzwischen zum Download bzw. Streaming zur Verfügung. Ihr könnt ihn auf dem Youtube-Link unten hören und bewerten (Daumen hoch oder Daumen runter.)

Auf unserer Rubrik "Unsere Musik mit Thomas Rißmann und Alex K." ist er auch eingestellt.

Dort ist auch der Songtext einzusehen.

17.07.2021 Corona-Anweisungen in der Evangelischen Kirche Beutelsbach

 

Trotz gefallender 7 Tages-Inzidenz nur mit Maske!

Die 7 Tages-Inzidenz im Rems-Murr-Kreis steigt wiederauf 17!

26.07.2021:

 

Mit Beschluss vom 23. Juli 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am 26. Juli 2021 in Kraft.

Öffentliche Veranstaltungen

Dazu zählen unter anderem: Theater, Oper, Konzerte, Kino, Stadtführungen, Informationsveranstaltungen sowie Betriebs- und Vereinsfeiern.

  • Für Floh- und Krämermärkte gelten nun die Regeln für den Einzelhandel.
  • Für Volksfeste und Stadtfeste mit einem Schwerpunkt auf Schaustellerbetrieben (Fahrgeschäften) gelten gesonderte Regeln.
  • In den Inzidenzstufen 2 bis 4 gilt im Freien bei mehr als 200 Personen die Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn durch feste Zuweisung der Sitzplätze ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Besucherinnen und Besuchern garantiert ist.
  • In der Inzidenzstufe 1 gilt im Freien bei mehr als 300 Personen die Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn durch feste Zuweisung der Sitzplätze ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Besucherinnen und Besuchern garantiert ist.
  • Die generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleibt weiter bestehen.
  • In der Inzidenzstufe 2 entfällt die Regelung, die eine Belegung von 20 Prozent der Kapazität erlaubt.
  • In der Inzidenzstufe 1 entfällt die Regelung, die eine Belegung von 30 Prozent der Kapazität erlaubt.
  • In den Inzidenzstufen 1 und 2 ist eine Belegung mit maximal 50 Prozent der Kapazität erlaubt, jedoch nicht mehr als 25.000 Personen. In einen Veranstaltungsort mit 30.000 Plätzen dürfen also maximal 15.000 Personen kommen. In einen Veranstaltungsort mit 60.000 Plätzen maximal 25.000 Personen. Alle Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

Archive, Bibliotheken und Büchereien

  • Wer lediglich Medien abholt oder zurückbringt, braucht keinen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis.
  • Bei Personen, die lediglich Medien abholen oder zurückbringen, müssen keine Kontaktdaten erhoben werden.

Touristischer Verkehr

Dazu zählen unter anderem: Ausflugsschifffahrt, touristische Seilbahnen, touristischer Busverkehr, Museumsbahnen und Zeppelinflüge.

  • In der Inzidenzstufe 2 ist eine Belegung mit 75 Prozent der regulären Plätze ohne negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis der Fahrgäste möglich. Bei einer Belegung von 100 Prozent der regulären Plätze benötigen alle Fahrgäste einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis.

Clubs und Diskotheken

  • In der Inzidenzstufe 1 ist eine Belegung mit bis zu 30 Prozent der zugelassenen Kapazität erlaubt – die Eine-Person-pro-zehn-Quadratmeter-Regelung entfällt.

Volksfeste und Stadtfeste mit Schaustellerbetrieben (Fahrgeschäfte)

  • Neu in die Verordnung aufgenommen
  • Generelle Regelungen:
    • Festzelte sind nicht erlaubt.
    • Freilichtbühnen bei Volksfesten und Stadtfesten mit Fahrgeschäften sind nicht erlaubt.
    • Ein Betreiber hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen (nachfolgend Veranstalter*in genannt)
    • Der/Die Veranstalter*in muss ein Hygienekonzept erstellen. Das bedeutet, es ist schriftlich darzustellen, wie die Hygienevorgaben umgesetzt werden sollen. Dazu zählt insbesondere:
      • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen.
      • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
      • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
      • Die rechtzeitige und verständliche Information der Gäste über die geltenden Hygienevorgaben.
      • Auf Verlangen müssen die Verantwortlichen das Hygienekonzept der zuständigen Behörde vorlegen und über die Umsetzung Auskunft erteilen.
    • Die Kontaktdaten der Gäste müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf an der Veranstaltung bzw. Feier nicht teilnehmen.
    • Wenn ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser
      • vor Ort unter Aufsicht der Veranstalterin/des Veranstalters durchgeführt werden,
      • im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen oder
      • von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (Corona-Teststation) vorgenommen oder überwacht werden.
      • Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
      • Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, ausreichend. Dies gilt entsprechend für Kindertageseinrichtungen.
      • Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
    • Beschäftigte, sonstige Mitarbeitende und Dienstleister werden bei der maximal zulässigen Personenzahl nicht mitgezählt.
    • Der/Die Veranstalter*in ist für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich.
    • Bei der Berechnung der zulässigen Personenzahl ist die für den Publikumsverkehr vorgesehene Fläche maßgeblich.
  • Inzidenzstufe 4 (über 50)
    • Maximal eine Person pro 20 Quadratmeter für den Publikumsverkehr vorgesehene Fläche.
    • Alle Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.
  • Inzidenzstufe 3 (zwischen 50 und 35)
    • Maximal eine Person pro 10 Quadratmeter für den Publikumsverkehr vorgesehene Fläche.
    • Alle Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.
  • Inzidenzstufe 2 (zwischen 35 und 10)
    • Keine Personenbeschränkung
    • Ein negativer Corona-Schnelltest, ein Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich.
  • Inzidenzstufe 1 (unter 10)
    • Keine Personenbeschränkung
    • Ein negativer Corona-Schnelltest, ein Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich.
  • Gastronomie (Klarstellung)

  • Ein negativer Corona-Schnelltest, ein Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist bei einem Außer-Haus-Verkauf nicht erforderlich. Ebenso wenn Kund*innen lediglich Speisen und Getränke abholen (to go).
  • Die Erhebung der Kontaktdaten ist bei einem Außer-Haus-Verkauf nicht erforderlich. Ebenso wenn Kund*innen lediglich Speisen und Getränke abholen (to go).
  • Einzelhandel

  • Für Floh- und Krämermärkte gelten nun die gleichen Regelungen wie für den Einzelhandel.
  • Bei Märkten, die ausschließlich im Freien stattfinden, müssen die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher nicht erhoben werden.
  • Die Quadratmeterbegrenzung in den Inzidenzstufen 3 und 4 gelten nicht für Märkte die ausschließlich im Freien stattfinden.
  • Sport treiben

  • In der Inzidenzstufe 4 werden genesene und vollständig geimpfte Personen nicht zur Personenzahl (25 Personen im Freien, 14 Personen in geschlossenen Räumen) hinzugezählt. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich.
  • Sportveranstaltungen

  • In den Inzidenzstufen 2 bis 4 gilt im Freien bei mehr als 200 Personen die Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn durch feste Zuweisung der Sitzplätze ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Besucherinnen und Besuchern garantiert ist.
  • In der Inzidenzstufe 1 gilt im Freien bei mehr als 300 Personen die Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn durch feste Zuweisung der Sitzplätze ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Besucherinnen und Besuchern garantiert ist.
  • Die generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleibt weiter bestehen.
  • In der Inzidenzstufe 2 entfällt die Regelung, die eine Belegung von 20 Prozent der Kapazität erlaubt.
  • In der Inzidenzstufe 1 entfällt die Regelung, die eine Belegung von 30 Prozent der Kapazität erlaubt.
  • In den Inzidenzstufen 1 und 2 ist eine Belegung mit maximal 50 Prozent der Kapazität erlaubt, jedoch nicht mehr als 25.000 Personen. In einen Veranstaltungsort mit 30.000 Plätzen dürfen also maximal 15.000 Personen kommen. In einen Veranstaltungsort mit 60.000 Plätzen maximal 25.000 Personen. Alle Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

28.07.2021: Die 7 Tages-Inzidenz liegt im Rems-Murr-Kreis, laut Gesundheitsamt bei: 16 !

29.07.2021: Vollständig geimpfte in den einzelnen Bundesländern,

laut dem Impfdashboard:

Bremen ist Spitzenreiter mit 59,2 Prozent.

Baden-Württemberg liegt bei 51,6 Prozent.

Rheinland-Pfalz bei 51,4 Prozent.

Mecklenburg-Vorpommern bei 51 Prozent.

Bayern liegt bei 48,7 Prozent.

29.07.2021: Mindestens einmal Geimpfte in den einzelnen Bundesländern, laut dem Impfdashboard:

31.07.2021 bis 01.08.2021: PIZZA und WEIN im BESENGARTEN in Weinstadt-Großheppach! Ein schönes Ambiente.

11.08.2021: Das COVID-Team der Stadt Waiblingen ist noch aktiv

berichtet die WKZ/ZVW

18.08.2021: Die Bundesregierung teilt mit:

Überblick Die aktuellen Fallzahlen in Deutschland und weltweit

Wie viele Menschen haben sich mit dem Coronavirus infiziert? Wie viele Infizierte sind gestorben? Die aktuellen Zahlen des Robert Koch-Instituts und der Johns Hopkins-Universität.

Aktuell gibt es in Deutschland 55.900 Coronavirus-Infizierte. Das Robert Koch-Institut (RKI) verzeichnete 8.324 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden.

 

Die 7-Tage-Inzidenz liegt bundesweit aktuell bei 40,8 (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, Stand: 18. August 2021, 7.30 Uhr).

 

Regional kann es bei der 7-Tage-Inzidenz zu erheblichen Schwankungen kommen.

 

Seit Beginn der Pandemie haben sich in Deutschland 3.835.375 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der Todesfälle liegt bei 91.921, gegenüber dem Vortag stieg sie um 22.

 

Die Gesamtzahl der  verabreichten Impfdosen liegt laut RKI bei 98,3 Millionen.

Am 17. August 2021 wurden 343.569 Impfungen vorgenommen.

 

63,5 Prozent der Bevölkerung haben nun mindestens eine Impfdosis erhalten.

 

Beim RKI finden Sie eine  Übersicht der Fallzahlen. Ergänzend bietet das  Covid-19-Dashboard eine detaillierte Darstellung nach Landkreis und Bundesland.

 

7-Tage-R-Wert

Laut Situationsbericht des RKI liegt die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus in Deutschland aktuell bei 1,20 (7-Tage-R-Wert, Stand: 18. August). Die Reproduktionszahl R bezeichnet die Anzahl der Personen, die ein Covid-19-Infizierter im Durchschnitt angesteckt. Sie bezieht sich auf einen Zeitraum über mehrere Tage, der in der Vergangenheit liegt. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu.

 

Fallzahlen weltweit

Laut Johns-Hopkins-Universität (JHU) haben sich weltweit 208.556.549 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. An oder mit dem Coronavirus sind 4.381.855 Menschen gestorben. Insgesamt wurden rund 4,75 Milliarden Impfdosen verabreicht (Stand: 18. August, 07:30 Uhr).

Lustiges zur CORONAZEIT

 

Gestern kamen zwei Leute mit Mundschutzmasken in die Bank...

Gott sein dank, es war nur ein Überfall.

 

Ich frag mal die Nachbarn ob sie auch in Quarantäne sind.

 

Chuck Norris wurde dem Coronavirus ausgesetzt-

das Coronavirus befindet sich nun in Quarantäne.

 

Ich will nicht angeben, aber auch vor der Coronazeit habe ich auch schon andere Menschen gemieden.

 

Wenn Chuck Norris niest, kauft sich das Virus Klopapier und Nudeln.

 

18.08.2021: Ist das Kunst oder kann das weg?

Foto von Jorgo

18.08.2021: Kurzfilm Stauden-Gropper & Blumen-Markthalle in Waiblingen während der Coronazeit! Eine Empfehlung von Jorgo.

Am 27.05.2021 hatte Jorgo eine Idee zu unserem Sommersong "In Schwaben ist heut`Mexiko" und schrieb einen Liedtext, den er an Benni Becker weiter gab. Künstler brauchen ihre Zeit um die passende Musik zu finden und müssen den Text auf die Musik einstellen um dann das Werk einzusingen.

Und dies ist unserem Benni wieder perfekt gelungen. Es entstand ein einprägsamer Song, welcher Stimmung bringt. Jorgo hat ein Musikvideo erstellt, welches unseren neuen Song bekannter machen soll. Das Musikvideo könnt ihr nun an dieser Stelle sehen. Unter der Rubrik Musik mit Benni Becker seht ihr auch den Text des Songs.

 

Für das Musikvideo "In Schwaben ist heut`Mexiko" bzw. auch "In Deutschland ist heut`Mexiko" haben einige unserer Laienschauspieler(Innen) mitgewirkt, bei denen ich mich herzlich bedanke.

 

Hören könnt ihr den Song bereits, er ist freigeben und man kann ihn unter den bereits angesprochenen Angeboten streamen oder downloaden.

Wenn er euch gefällt, vergesst nicht den "Gefällt mir Button" (Finger hoch) auf Youtube zu drücken.

 

Und heute am 25.08.2021 seht ihr auch das Musikvideo....

27.08.2021 Eine neue Rubrik ist auf dieser Webseite entstanden:

Der gespielte Witz

01.09.2021 Zur CORONA-Zeit auf das Bürgeramt Weinstadt ....

Kein Problem, die Öffnungszeiten sind zwar von 08-12 Uhr beschränkt und es dürfen nur immer 5 Personen mit Schutzmaske in die Räumlichkeiten, ich hatte aber keine Wartezeit und konnte mit anderen sofort hinein und stand innerhalb zwei Minuten vor der freundlichen Frau F. um mein Anliegen vorzutragen.

Natürlich kann man fernmündlich auch eine Zeit für den Nachmittag ausmachen.

Hinweis: Die hier eingestellten Bilder, Filmsequenzen und Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet sie ohne schriftliche Berechtigung zu benutzen oder zu verbreiten.

02.09.2021 WKZ/ZVW: Wolfgang Daub wird neuer Leiter der Schutzpolizeidirektion.

Er übernimmt daher die 10 Polizeireviere und 32 Polizeiposten des Polizeipräsidiums Aalen. Ist also auch Chef der Polizeireviere Waiblingen, Winnenden, Backnang und Schorndorf, sowie deren Polizeiposten. Er war bereits einmal Leiter des Polizeirevier Waiblingen.

02.09.2021 Laut dem Impfdashboard:

Wie ist der Fortschritt der COVID⁠-⁠19⁠-⁠Impfung?

Aktueller Impfstatus

Am 2. September 2021 wurden in Deutschland 239.685 Impf­dosen verabreicht.

Damit sind nun 50.754.494 Personen (61,0 % der Gesamt­bevölkerung) vollständig geimpft.

Insgesamt haben 54.541.599 Personen (65,6 %) mindestens eine Impf­dosis erhalten.

03.09.2021 (Laut der Berliner Morgenpost)

Wie ist der aktuelle Stand der Coronasituation weltweit und in Deutschland?

Leider ist das mutierte Virus immer noch da und das spüren inzwischen die Nichtgeimpften.

Hier mal eine weltweite Übersicht:

Es gibt über 219 Millionen Coronafälle und mehr als

4,54 Millionen Tote.

 

In Deutschland ist die 7 Tage Inzidenz auf 80,2 gestiegen!

Es gibt von gestern auf heute 14 286 Neuinfektionen.

Wir haben fast 4 Millionen Infizierte und 92 307 Tote.

 

12.09.2021: Corona-Regeln zu Schulbeginn in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg geht beginnt morgen das neue Schuljahr. Dabei gilt inzidenzunabhängig eine Maskenpflicht. Schülerinnen und Schüler müssen sich zweimal pro Woche testen lassen, ungeimpfte Beschäftigte sogar täglich.

Zuletzt hatten Gesundheitsminister Manfred Lucha und Kultusministerin Theresa Schopper (beide Grüne) an die Eltern mit dem appelliert, ihre Kinder bereits vor dem Schul- und Kitastart testen zu lassen, damit Infektionen nicht erst vor Ort festgestellt würden. (Quelle ARD, Tageschau.)

12.09.2021: Aktualisierte VO in Baden-Württemberg kommt später – Noch strengere Regeln für Ungeimpfte in Planung?

Von Montag, 13.09.2021, an sollte in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung mit 2G-Regel und Beschränkungen für Ungeimpfte gelten.

Die könnten vielleicht sogar noch schärfer ausfallen.

Baden-Württemberg gehört in de Corona-Pandemie zu den Bundesländern, die besonders hohe Infektionszahlen verzeichnen. Das Land reagierte mit strengen Corona-Regeln, bei den Impfungen hingegen läuft es hingegen nur schleppend.

Die geplanten Corona-Einschränkungen vor allem für ungeimpfte Erwachsene in Baden-Württemberg verzögern sich. Das Land werde die überarbeitete Corona-Verordnung statt am 13. September im Laufe der kommenden Woche verkünden, teilte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag in Stuttgart mit.           Die Verordnung mit den strengeren Maßnahmen war ursprünglich bereits für das Wochenende angekündigt worden und sollte am Montag in Kraft treten. Nun dürften die neuen Corona-Maßnahmen mit Grenzwerten für mögliche weitere Einschränkungen rund eine Woche später kommen als zuvor geplant.
Grund für die Verzögerung ist demnach die Abhängigkeit der Landes-Regeln vom neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes. Dieses trete voraussichtlich erst ab Mitte nächster Woche in Kraft, hieß es. Die derzeit geltende Corona-Verordnung solle für einen Übergangszeitraum verlängert werden.

12.09.2021: Aktuelle Coronazahlen in Deutschland bzw. in verschiedenen Bundesländern.

 

Nordrhein-Westfalen: 927 Tausend 564 Infizierte; 17.550 Tote

Baden-Württemberg:  545 Tausend 286 Infizierte; 15.472 Tote

Sachsen:                      292 Tausend 223 Inifzierte; 10.531 Tote

Berlin:                          198 Tausend 488 Infizierte;   3.602 Tote

 

     
Nordrhein-Westfalen 927.564 857.300 17.550  
Bayern 697.252 658.200 15.472  
Baden-Württemberg 545.286 514.200 10.531  
Hessen 321.192 297.500 7.662  
Sachsen 292.223 278.300 10.185  
Niedersachsen 289.240 271.500 5.876  
Berlin 198.488 187.000 3.602  
     
Rheinland-Pfalz        173.414 160.300 3.948  
       
      In Deutschland liegt der 7 Tage Indez bei 80,1 !
      Über 4 Millionen Corona-Infizierte gibt es wieder!
      Siehe unten den Corona-Monitor der Berliner Morgenpost vom 12.09.2021
       

13.09.2021: Ein TIPP von JORGO, der mal wegen Filmaufnahmen und wegen dem neuen Waldlinger Krimi 12 in Schorndorf gewesen ist:

Bei der Gauppschen Apotheke am Oberen Marktplatz fiel mir ein Hinweisschild über die "Immunkarte" auf, eine Karte im Scheckkartenformat die in der EU Gültigkeit hat und auf dem die Corona-Impfdaten vermerkt sind. Für 9.90 Euro werden die Daten aus der Handy-Impfapp durch die Apotheke direkt für den Kartenantrag übertragen. Man zahlt in der Apotheke und bekommt die Scheckkarte nach Hause zugesandt. Ich finde eine gute Alternative zur Handyapp und dem gelben Impfausweis.

Denn wer sagt, dass wenn ich die Handyapp brauche, das Handy auch noch geladen ist.

Und dieser gelbe Sammelimpfausweis trägt zu dick auf.

Ich hab direkt zugeschlagen und mir die "Immunkarte" bestellt.

15.09.2021: In Baden-Württemberg gelten ab Donnerstag (16.09.) strengere Corona-Regeln für Ungeimpfte. Das hat das Kabinett von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Mittwoch (15.09.) beschlossen.

 

Eine wichtige Neuerung: Die neue Corona-Verordnung stützt sich nicht mehr auf die Sieben-Tage-Inzidenz und damit das reine Infektionsgeschehen.

Stattdessen enthält sie ein dreistufiges Alarmsystem, das sich an der Belastung der Kliniken durch Covid-19-Patienten orientiert.

 

Das dreistufige Alarmsystem richtet sich an zwei neuen Kennziffern aus:

Der Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten (AIB).

 

Hospitalisierungsinzidenz: Anzahl der Covid-19-Patienten, die innerhalb der letzten sieben Tage stationär in Krankenhäusern in Baden-Württemberg aufgenommen wurden.

 

AIB: Anzahl der Intensivbetten, die mit Covid-19-Patienten belegt sind. Hier zählt offenbar der tagesaktuell gemeldete Wert.

 

Basisstufe: Gilt wenn die Hospitalisierungsinzidenz unter 8,0 liegt und die AIB maximal bei 249.

 

Warnstufe: Gilt ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 8,0 oder ab einer AIB von mindestens 250.

 

Was bedeuten 2G und 3G?

2G und 3G beziehen sich auf Einschränkungen des öffentlichen Lebens – und die Menschen, die dennoch Zugang zu bestimmen Bereichen haben.

Gilt die 2G-Regel bedeutet das, dass nur Menschen die entweder geimpft oder genesen sind Zugang haben. Entsprechende Nachweise müssen mitgeführt werden.

Gilt die 3G-Regel bedeutet das, das Menschen die geimpft, genesen oder getestet sind Zugang haben. In manchen Fällen ist nach der neuen Corona-Verordnung zwingend ein PCR-Test nötig, ein Antigen-Schnelltest reicht dann nicht aus.

 

Ausgenommen von der 2G-Regel und der PCR-Pflicht bei 3G sind: Kinder bis zum Alter von einschließlich fünf Jahren, Kinder bis einschließlich sieben Jahre die noch nicht eingeschult sind, Schülerinnen und Schüler, Personen bis einschließlich 17 Jahr die nicht zur Schule gehen, Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis erforderlich), Personen für die es keine Stiko-Empfehlung gibt, Schwangere und Stillende.

 

Feiern und Treffen: Was gilt für private Zusammenkünfte?

  • Basisstufe: keine Beschränkungen
  • Warnstufe: Es dürfen sich ein Haushalt plus fünf weitere Personen treffen.
  • Alarmstufe: Es dürfen sich ein Haushalt plus eine weitere Person treffen.
  • Nicht mitgezählt werden: Geimpfte und Genesene, Jugendliche (unter 18 Jahre alt), Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht haben impfen lassen können. Paare die nicht zusammenleben zählen als ein Haushalt.

Öffentliche Veranstaltungen?

  • Basisstufe: In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel.                                  Im Freien gilt die 3G-Regel ab einer Anzahl von 5000 Personen oder wenn die Mindestabstände unterschritten werden.
  • Warnstufe: In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel, als getestet gilt man nur mit PCR-Test. Im Freien gilt die 3G-Regel ohne diese Einschränkung.
  • Alarmstufe: Es gilt unabhängig vom Veranstaltungsort die 2G-Regel.
  • Grundsätzlich gilt Veranstalter brauchen ein Hygienekonzept und müssen Kontaktdaten erheben. Besucher müssen die Regeln der Maskenpflicht beachten.

 

Bus und Bahn: Was gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln?

Unabhängig von der Stufe des Alarmsystems gelten keine weiteren Einschränkungen. Die Maskenpflicht bleibt in der bisherigen Form bestehen.

 

Restaurant, Kneipe, Imbiss: Was gilt in der Gastronomie?

  • Basisstufe: In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel. Im Freien gibt es keine Einschränkungen.
  • Warnstufe: In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel, als getestet gilt man nur mit PCR-Test. Im Freien gilt die 3G-Regel ohne diese Einschränkung.
  • Alarmstufe: Es gilt überall die 2G-Regel
  • Grundsätzlich gilt: Betreiber brauchen ein Hygienekonzept und müssen Kontaktdaten erheben. Besucher müssen die Regeln der Maskenpflicht beachten. In Betriebskantinen und Mensen sind die Regeln des dreistufigen Systems nur für externe Personen gültig.
  •  

Geschäfte, Supermärkte & Co.: Was gilt im Einzelhandel?

  • Basisstufe: Keine Einschränkungen.
  • Warnstufe: Keine Einschränkungen.
  • Alarmstufe: Es gilt die 3G-Regel.
  • Grundsätzlich gilt: Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien und Abhol- oder Lieferangebote sind von den Regelungen ausgenommen. Betreiber brauchen ein Hygienekonzept, Besucher müssen die Regelungen der Maskenpflicht beachten.

(Quelle WKZ/ZVW).

 

06.10.2021 Waiblingen: 17 CORONA-FÄLLE an der Staufer-Realschule, darunter 2 Lehrer.

Zehn Infektionen von Schülern wurden durch Schnelltests entdeckt und durch PCR-Tests bestätigt.

Der Wegfall der Maskenpflicht am Sitzplatz der Klassenräume, der vom 18.10.2021 gilt, wird mit gemischten Gefühlen angesehen

(Quelle: WKZ/ZVW.)

Mit Beschluss vom 13. Oktober 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am 15. Oktober 2021 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

2G-Optionsmodell

  • In der Basisstufe keine Maskenpflicht für Kund*innen/Besucher*innen/Teilnehmer*innen bei 2G-Optionsmodell
  • Beim 2G-Optionsmodell müssen Besucher*innen/Teilnehmer*innen/Kund*innen/Gäste den Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
  • Wenn sich eine Einrichtung für das 2G-Optionsmodell entscheidet, muss sie dies, beispielsweise durch einen Aushang, deutlich machen.
  • Beim 2G-Optionsmodell gilt keine Kapazitätsgrenze für Veranstaltungen.
  • Dampfbäder, Dampfsaunen, Warmlufträumen und ähnliche Einrichtungen dürfen mit der 2G-Regel öffnen.  Hier gibt es keine Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.
  • Bei folgenden Veranstaltungen entfällt ebenfalls in der Basisstufe die Maskenpflicht, wenn das 2G-Optionsmodell gewählt wird:
    • Veranstaltungen der beruflichen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung sowie Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen.
    • Berufliche Fort- und Weiterbildungen.
    • Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.
    • Sprach- und Integrationskurse.
    • Praktische und theoretische Ausbildung und Prüfungen in Fahr-, Boots- und Flugschulen.
    • Aufbauseminare nach §2b Straßenverkehrsgesetz und Fahreignungsseminaren nach §4a Straßenverkehrsgesetz in Fahrschulen.
  • In der Alarmstufe dürfen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen die Außengastronomie mit einem negativen PCR-Test wieder betreten. Der Zutritt zu geschlossenen Räumen ist für Personen, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, weiterhin nicht erlaubt (2G). Gleiches gilt für Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz sowie Spielhallen und andere Vergnügungseinrichtungen.

Regelungen für Beherbergungsbetriebe

  • In der Alarmstufe müssen nicht geimpfte oder nicht genesene Gäste in Beherbergungsbetrieben einen PCR-Test vorlegen. Alle drei Tage ist erneut ein aktueller PCR-Test vorzulegen.
  • Für die Nutzung von zum Beherbergungsbetrieb gehörenden Freizeiteinrichtungen durch Übernachtungsgäste gelten die Regelungen für die jeweiligen Einrichtungen entsprechend.
  • Die zum Beherbergungsbetrieb gehörende Gastronomie dürfen nicht geimpfte und nicht genesene Personen in der Basis- und Warnstufe nach Vorlage eines negativen Corona-Schnelltest oder PCR-Test nutzen. In der Alarmstufe gilt im Freien ebenfalls die Notwendigkeit zur Vorlage eines PCR-Tests, im Innenbereich gilt 2G.

Weitere neue Regelungen

  • Die Datenverarbeitung gemäß § 8 Corona der Corona-Verordnung ist künftig auch durch Verwendung der Corona-Warn-App oder vergleichbarer Apps möglich.
  • Von Veranstaltern/Dienstleistern/Händlern vor Ort durchgeführte Tests sind nur für die entsprechende Einrichtung gültig.
  • Saunen dürfen betrieben werden. Dabei ist für einen regelmäßigen Luftaustausch zu sorgen. Bei Aufgüssen darf die Luft nicht verwedelt werden.  
  • Die Testannahmepflicht/Testpflicht für nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte mit Kontakt zu externen Personen gilt nun auch in der Basisstufe. Entsprechendes gilt für die Testpflicht von Selbständigen mit Kontakt zu externen Personen.
  • Bei Prüfungen ist ein Testnachweis nicht mehr erforderlich, wenn die nicht geimpfte oder genesene Person durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten kann oder anderen Teilnehmenden, die einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis erbracht haben, räumlich getrennt sind.

Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule geregelt. Das Kultusministerium hat diese Verordnung zum 18. Oktober 2021 angepasst und gesondert darüber informiert.

23.10.2021 Dem Regisseur Jorgo Proudmountainer wurde der "OSCAR" verliehen!

Jorgo hierzu:

Neben unserem tierischen Schauspieler "PAULI" hat nun auch "OSCAR" unser Herz superschnell erobert. Unsere haarigen Partner stammen beide aus Mecklenburg Vorpommern und sind 10 Jahre auseinander.

 

Unser "OSCAR" stammt aus einem 10er Wurf, leider mit einer Totgeburt.

Er ist ein quirrliger Yorkshire-Mischling.

24.10.2021 CORONAFÄLLE WELTWEIT:

Infizierte Personen:                                243 Millionen 566 Tausend 964

Neuinfektionen innerhalb eines Tages:  388 Tausend 014

Verstorben:                                             4 Millionen  947 Tausend 019

24.10.2021: CORONAFÄLLE IN DEUTSCHLAND:

Infizierte Personen:                                4 Millionen 466 Tausend 771

Neuinfektionen innerhalb eines Tages:  13 Tausend 582

Verstorben:                                             95 Tausend 105

 

Die 7-Tage-Inzidenz liegt in Deutschland bei 106,3 !

Innerhalb eines Tages gab es 13.582 Neuinfektionen.

 

03.11.2021: Die 4. Corona/SARS2-Welle ist da!

Die vierte Corona-Welle hat laut Robert Koch-Institut bereits am 20. August begonnen - anders als 2020 können sich nun aber alle ab 12 Jahren mit Impfungen schützen. Gesundheitsminister Spahn betonte, der Impfstoff reiche auch für Drittimpfungen.

Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts hat in Deutschland die vierte Welle der Corona-Pandemie begonnen. Der Anteil der positiven Proben unter den PCR-Tests in Laboren sei binnen einer Woche bis Mitte August von vier auf sechs Prozent gestiegen, heißt es im jüngsten Wochenbericht des Instituts vom Donnerstagabend. Grundlage ist rund eine halbe Million Tests aus fast 200 Laboren.

 

Von Infektionen betroffen seien vor allem jüngere Menschen. In den Altersgruppen der 10- bis 49-Jährigen steige die Inzidenz seit Anfang Juli. "Damit zeigt sich nun deutlich der Beginn der vierten Welle, die insbesondere durch Infektionen innerhalb der jungen erwachsenen Bevölkerung an Fahrt aufnimmt", heißt es im jüngsten Bericht. Angesteckt hat sich ein Teil der Betroffenen auch in Urlaubsländern, zum Beispiel auf dem Balkan, in der Türkei oder in Spanien. Unterdessen steigt auch die Sieben-Tage-Inzidenz weiter an.

Jorgo`s Appell an die noch Ungeimpften: Schaltet nun euer Gehirn ein und lasst euch impfen. Genießt dann mit geringerem Risiko eure neu gewonnene Freiheit. Ich habe die Sendung Kölner Treff gesehen in der Lindenstraßen-Star Christian Kahrmann persönlich über seine Coronaerfahrungen sprach und über den Tod seiner Großeltern. Leider gibt es dies nicht als Youtube-Beitrag. Deshalb halt diese Zusammenfassung.

Am Mittwoch, 3. November 2021, gab es in Baden-Württemberg weitere 5.176 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus und 29 weitere COVID-19-Todesfälle. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt bei 173,3.

Es gilt die Warnstufe.

 

Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 644.294 an. Davon sind ungefähr 592.388 (+2.478) Personen bereits wieder von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen.

 

Derzeit sind geschätzt 40.858 (+2.669) Menschen im Land mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert.

 

Dem Landesgesundheitsamt wurden heute 29 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Die Zahl der Todesfälle steigt auf insgesamt 11.048.

 

Behandlung in Krankenhäusern

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 3. November 2021, 16 Uhr, 295 (+11) COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 153 (51,9 %) invasiv beatmet.

 

Der Anteil an COVID-19 Fällen in intensivmedizinischer Behandlung an der Gesamtzahl der betreibbaren ITS-Betten beträgt 12,9 %.

 

Die Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg) liegt bei:

  • 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Landes-Durchschnitt: 3,9
  • 28-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei vollständig Geimpften: 7,4
  • 28-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei Ungeimpften, nicht vollständig Geimpften und Fällen ohne Angaben zum Impfstatus: 42,2

04.11.2021: "THE LÄND" - die neue Werbekampagne für das Land Baden-Württemberg.

Das Land will mit seiner Kampagne Fachkräfte aus aller Welt anlocken.

 

 

Baden-Württemberg erfindet sich neu und präsentiert sich national wie international zukünftig als „THE LÄND“. Die neue Dachmarkenkampagne präsentiert Baden-Württemberg als führenden Standort für Technologie und Innovation und als lebenswerten Ort mit hoher Lebensqualität und attraktiven Arbeitsmöglichkeiten.

Mit dem Claim „Baden-Württemberg – THE LÄND“ will sich Baden-Württemberg national und international neu positionieren. „Vor 22 Jahren haben wir die erste Werbekampagne für ein Bundesland in Deutschland ins Leben gerufen. Jetzt erfinden wir uns neu: Baden-Württemberg wird sich zukünftig als „THE LÄND“ präsentieren. Damit haben wir eine neue, starke Marke, die auch international Strahlkraft entwickeln und neue Maßstäbe setzen wird “, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Präsentation der neuen Dachmarkenkampagne in Stuttgart.

 

Als kommunikatives Dach soll „THE LÄND“ die Positionierung Baden-Württembergs als führender Standort für Technologie und Innovation in Deutschland und Europa voranbringen und die Stärken des Standorts präsentieren – als lebenswerten Ort mit hoher Lebensqualität und attraktiven Arbeitsmöglichkeiten. Denn Baden-Württemberg befinde sich in einer globalen Wirtschaft mehr und mehr im starken Wettbewerb um die besten Köpfe. „Man kann viel Geld in Technologien stecken, aber alles steht und fällt mit den richtigen Menschen, mit ihrem Elan, ihrem Ideenreichtum und Erfindergeist. Das zeigt die Geschichte unseres Landes mehr als deutlich“, unterstrich Ministerpräsident Kretschmann.

Die neue Dachmarkenkampagne soll eine Einladung an die Wirtschaft und alle Werbetreibenden sein, den starken und innovativen Standort Baden-Württemberg nach ihren Bedürfnissen sichtbar zu machen und zu nutzen. Sie richtet sich sowohl an Fachkräfte als auch an zukünftige Fachkräfte, die wir an unseren Hochschulen und in unseren Unternehmen ausbilden oder hier als Gründer das richtige Umfeld suchen, um ihre Ideen zu verwirklichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

v.l.n.r.: Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Ola Källenius, Vorstandsvorsitzender der Daimler AG, und die Zwei-Sterne-Köchin Douce Steiner bei der Pressekonferenz im Hafen von Stuttgart

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In einigen kurzen Werbeclips werden Hintergründe zu "The Länd" erklärt.

In einem sehen wir zwielichtige, gesichtslose, vermutlich junge Leute mit Kaputzenpullis, welche mitten in der Nacht ihre "The LÄND"-Plakate auf dem Computer herstellen und ausdrucken, um sie in einer Nacht und Nebelaktion an Brücken oder in Ortschaften oder an Gebäuden aufzuhängen.

 

Diese Sprachfehler-Leute im Hintergrund vermarkten unsere deutsche Sprache auch für "Merch"-Produkte. Im Internetländ gibts "FÄN-Artikel", zum Beispiel "The Täsch" (eine Tragetasche); die "LÄND-Pen" (Kugelschreiber), "The LÄND"-Aufkleber; "LÄNDYART" (Schlüsselband); "The Länd"-Vesperbrettle; "The Länd"-Hoodie, "LÄND-FÄN" T-Shirts; "The LÄND"-Socken; den gleichnamigen Baby-Strampler von 0-19 Euro. Viele Produkte waren, als ich davon berichte bereits ausverkauft. Laut Impressum stammen die Urheber aus dem Staatsministerium Baden-Württemberg
Referat Landesmarketing und Veranstaltungen, Richard-Wagner-Straße 15 in 70184 Stuttgart. Die Gesamtverantwortung für den "FÄNSHOP" shop.thelaend.de trägt Herr Thomas Bürger.

Dieser verspricht:

ÄLLES WEG Ausverkauft – wir sind gefläsht! Eure #LÄNDLiebe ist größer als jedes Lager, deshalb müssen wir unseren Merch erst einmal wieder aufstocken. Nachschub kommt!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Man mag zu der Kampagne stehen wie man will, ich meine dazu:

In einem von CORONA gebeuteltem Land, in dem es viele andere Bedürfnisse und unterstützungswürdige Unternehmungen gäbe, mindestens 20 Millionen Euro für Schreibfehler- und "Merch" auszugeben ist Kinderquatsch.

 

Die "Merch"-Produkte sind meist nichts anderes wie bedrucktes Werbepapier, welches irgendwann wieder auf dem Müllberg landet.

 

Unsere Kinder und Enkelkinder wissen durch die Sprachverblödung und Sprachvermischung schon nicht mehr wie man richtig schreibt.

 

Bezahlt die Kranken- & Gesundheits- und Alterspflegerinnen angemessen oder untersützt die Rentner welche an der Armutsgrenze  leben. Steckt das Geld in die Krebs-Forschung, bildet rechtzeitig Lehrer oder Polizisten aus, unterstützt die Schulen mit Laptops oder Warmwasser

oder macht andere sinnvolle Dinge damit.

Wenn euch nichts davon gefällt oder einfällt schick ich meine Kontoverbindung.

09.11.2021: Corona-Pandemie Inzidenz steigt in Deutschland weiter auf 213,7

 

Die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland steigt weiter an. Mit 213,7 erreicht die Sieben-Tage-Inzidenz erneut einen Tageshöchststand. Die Debatte über Booster- und Kinderimpfungen dauert an.

Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz ist auf 213,7 gestiegen und hat damit den zweiten Tag in Folge einen Tageshöchstwert erreicht. Am Montag hatte es mit 201,1 bereits einen Höchststand bei den tagesaktuell vom Robert Koch-Institut (RKI) berichteten Inzidenzen gegeben. Der Wert gibt die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner und Woche an. Vor einer Woche hatte der Wert bei 153,7, im Vormonat bei 64,4 gelegen.

Die Gesundheitsämter meldeten dem RKI binnen eines Tages 21.832 Corona-Neuinfektionen. Vor genau einer Woche hatte der Wert bei 10.813 Ansteckungen gelegen. Deutschlandweit wurden den neuen Angaben zufolge binnen 24 Stunden 169 Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 81 Todesfälle. Damit starben bisher an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2 96.727 Menschen in Deutschland.

Die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gab das RKI am Montag mit 3,93 an (Freitag: 3,91). Bei dem Indikator muss berücksichtigt werden, dass Krankenhausaufnahmen teils mit Verzug gemeldet werden. Der bisherige Höchstwert lag um die Weihnachtszeit bei rund 15,5.

Kinder-Impfungen frühestens im Dezember?

Angesichts der seit Tagen steigenden Infektionszahlen wurden zuletzt Stimmen lauter, schneller mit Auffrischungsimpfungen für alle und Impfungen von Kindern zu beginnen. Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (STIKO), Thomas Mertens, sagte der Zeitung "Rheinische Post", man arbeite derzeit an einer Empfehlung für Corona-Impfungen von fünf- bis zwölfjährigen Kindern. Vor Mitte Dezember sei keine Zulassung zu erwarten.

Die STIKO bereitet zudem gerade eine Aktualisierung ihrer Empfehlungen auch mit Blick auf Corona-Auffrischungsimpfungen vor. Eine Anpassung unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und der aktuellen Corona-Lage solle "zeitnah" erfolgen, schreibt die STIKO in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme (Quelle ARD.)

 

16.11.2021:

Corona BW Alarmstufe 2G-Regel ab 17.11.21 – Neue Corona-Regeln in der Alarmstufe ab morgen in Baden-Württemberg

Quelle: Südwestpresse

Die Zahl der Corona-Patienten auf Intensivstationen in Baden-Württemberg hat den Grenzwert für die Alarmstufe überschritten. Ab morgen, 17.11.2021, wird die Alarmstufe mit 2G-Regeln gelten.

Ungeimpfte Menschen in Baden-Württemberg werden ab Mittwoch von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen.
Wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag ankündigte, wird das Land aufgrund der sich zuspitzenden Lage auf den Intensivstationen die sogenannte Alarmstufe erreichen.
 
Nur noch Geimpfte und Genesene haben dann noch Zugang zu Restaurants, Museen sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen.
 
Am Dienstag, 16.11.21, lag die Zahl der Corona-Patienten bei knapp über 400.
Überschreitet die Zahl zwei Tage infolge 390 greift die Alarmstufe.
Welche sind die nächsten Schritte?
  • Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie ist die gemeldete Inzidenz in Deutschland am Montag, 15.11.21, über 300 gestiegen.
  • In Baden-Württemberg stieg sie derweil auf 386,0 – damit hat das Bundesland aktuell die viert-höchste Inzidenz nach Sachsen, Thüringen und Bayern
  • Auch die Belegung der Intensivbetten steigt
  • Ab Mittwoch, 17.11.2021, wird die Alarmstufe ausgerufen
Lage spitzt sich zu: Reicht die Alarmstufe aus?se die In
 
 
 
HItensivstationen im Südwesten füllen, gilt ab Mittwoch die Alarmstufe im ganzen Land. Ungeimpfte müssen damit an vielen Stellen draußen bleiben. Es gelten auch strengere Regeln bei den Kontakten. Wie viele Personen, die nicht geimpft sind, dürfen sich noch treffen?Von unserem Redaktionsmitglied Nils GraefeQue
Bald können nicht mehr alle Intensivpatienten versorgt werden Rems-Murr. Die landesweite Alarmstufe tritt definitiv am Mittwoch (17.11.) in Kraft. Es ist allerdings fraglich, ob die einhergehenden Einschränkungen für Ungeimpfte ausreichen, um die Versorgung aller Intensivpatienten aufrechtzuerhalten, sagt Prof. Dr. Mark Dominik Alscher, Vorstandsvorsitzender des Robert-Bosch-Krankenhauses in Stuttgart. „In zwei Wochen werden wir an einem Punkt angelangt sein, wo sich die Anzahl der Covid-Intensivpatienten verdoppelt haben wird. Dann sind wir am absoluten Limit angelangt.“ Die Inzidenzen hätten sich ja auch mindestens verdoppelt, und die Krankenhausbelegung folge der Inzidenzentwicklung im zeitlichen Verzug von anderthalb bis zwei Wochen. „Dann werden die Warnungen von Gesundheitsminister Lucha wahr werden, dass Covid-Patienten in andere Bundesländer verlegt werden müssen“, sagt Prof. Alscher. „Die vierte Welle müsste jetzt gebrochen werden. Ein Lockdown würde dem Gesundheitssystem helfen.“ 420 Covid-Intensivpatienten Die Anzahl der Corona-Intensivpatienten in den baden-württembergischen Krankenhäusern ist auch am Dienstag (16.11.), und damit den zweiten Tag in Folge, größer als der Grenzwert 390. Laut Divi-Intensivregister waren mit Stand 13.15 Uhr 424 Covid-Erkrankte in intensivmedizinischer Behandlung. 193 davon müssen beatmet werden. Allerdings beträgt der Anteil der Covid-Patienten an den Intensivpatienten weiterhin „nur“ 18,56 Prozent. Gesundheitsminister Manne Lucha hatte am Montag die Krankenhäuser pauschal kritisiert, weil diese nicht bereit seien, „an die Grenze zu gehen und bis zu 40 Prozent ihrer Intensivkapazitäten für die Corona-Versorgung zur Verfügung zu stellen“. Wenn sich das nicht ändere, sehe er sich gezwungen, „über Allgemeinverfügungen rechtlich einzugreifen“. Noch könnten Patienten nach Freiburg und Tübingen verlegt werden, aber leider seien sämtliche Standorte im Land mittlerweile sehr stark belastet. „Bei einer weiteren Zuspitzung der Situation wird eine Verlegung in andere Kliniken, die ihrerseits voll sind, nur noch schwer möglich sein“, sagt Alexander Tsongas, Sprecher der RKH-Kliniken mit Standorten unter anderem in Ludwigsburg und Bietigheim. „Auch deshalb ist von allen Krankenhäusern einzufordern, dass sie sich solidarisch zeigen und Ressourcen für Covid-Patienten zur Verfügung stellen. Hier ist aber auch von der Bundesregierung zu fordern, dass die Kliniken finanzielle Ausgleiche erhalten.“ Es sollten sich alle Krankenhäuser in Baden-Württemberg angesprochen fühlen, findet auch Prof. Dr. Jan Steffen Jürgensen, Vorstandsvorsitzender des Klinikums Stuttgart. „Wir haben in den vergangenen Wochen immer wieder Patienten aus anderen Krankenhäusern aufgenommen. Unsere OP-Kapazität passen wir der aktuellen Situation an. Wir gehen unter 80 Prozent OP-Auslastung mit absehbar weiteren Einschränkungen und haben am Montag weitere Erweiterungen der Covid-Bereiche beschlossen, die zulasten der Regelversorgung gehen.“ Anteil an der Gesamt-Bettenzahl Der Anteil der Covid-Patienten an den Intensivbetten-Belegungen im Großraum Stuttgart laut Divi-Intensivregister: Stuttgart: 21,12 Prozent von 212 belegten Betten. Noch frei: 20 Betten. Landkreis Ludwigsburg: 14,63 Prozent von 82 belegten Betten. Noch frei: 0. Landkreis Heilbronn: 3,85 Prozent von 47 belegten Betten. Noch frei: 5. Stadtkreis Heilbronn: 40 Prozent von 40 belegten Betten. Noch frei: 0. Landkreis Schwäbisch Hall: 13,64 Prozent von 42 Betten. Noch frei: 2. Ostalbkreis: 13,46 Prozent von 46 belegten Betten. Noch frei: 6. Landkreis Göppingen: 23,53 Prozent von 31 belegten Betten. Noch frei: 3. Landkreis Esslingen: 37,5 Prozent von 63 belegten Betten. Noch frei: 1. Die Rems-Murr-Kliniken behandeln gerade 54 Covid-19-Patienten, davon elf Patienten auf der Intensivstation, zehn müssen beatmet werden. Die Covid-Patienten belegen 23,53 Prozent der angebotenen Intensivbetten. Also ebenfalls weniger als von Lucha gefordert.
Lage spitzt sich zu: Reicht die Alarmstufe aus?Q
Von unserem Redaktionsmitglied Nils GraefeBald können nicht mehr alle Intensivpatienten versorgt werden Rems-Murr. Die landesweite Alarmstufe tritt definitiv am Mittwoch (17.11.) in Kraft. Es ist allerdings fraglich, ob die einhergehenden Einschränkungen für Ungeimpfte ausreichen, um die Versorgung aller Intensivpatienten aufrechtzuerhalten, sagt Prof. Dr. Mark Dominik Alscher, Vorstandsvorsitzender des Robert-Bosch-Krankenhauses in Stuttgart. „In zwei Wochen werden wir an einem Punkt angelangt sein, wo sich die Anzahl der Covid-Intensivpatienten verdoppelt haben wird. Dann sind wir am absoluten Limit angelangt.“ Die Inzidenzen hätten sich ja auch mindestens verdoppelt, und die Krankenhausbelegung folge der Inzidenzentwicklung im zeitlichen Verzug von anderthalb bis zwei Wochen. „Dann werden die Warnungen von Gesundheitsminister Lucha wahr werden, dass Covid-Patienten in andere Bundesländer verlegt werden müssen“, sagt Prof. Alscher. „Die vierte Welle müsste jetzt gebrochen werden. Ein Lockdown würde dem Gesundheitssystem helfen.“ 420 Covid-Intensivpatienten Die Anzahl der Corona-Intensivpatienten in den baden-württembergischen Krankenhäusern ist auch am Dienstag (16.11.), und damit den zweiten Tag in Folge, größer als der Grenzwert 390. Laut Divi-Intensivregister waren mit Stand 13.15 Uhr 424 Covid-Erkrankte in intensivmedizinischer Behandlung. 193 davon müssen beatmet werden. Allerdings beträgt der Anteil der Covid-Patienten an den Intensivpatienten weiterhin „nur“ 18,56 Prozent. Gesundheitsminister Manne Lucha hatte am Montag die Krankenhäuser pauschal kritisiert, weil diese nicht bereit seien, „an die Grenze zu gehen und bis zu 40 Prozent ihrer Intensivkapazitäten für die Corona-Versorgung zur Verfügung zu stellen“. Wenn sich das nicht ändere, sehe er sich gezwungen, „über Allgemeinverfügungen rechtlich einzugreifen“. Noch könnten Patienten nach Freiburg und Tübingen verlegt werden, aber leider seien sämtliche Standorte im Land mittlerweile sehr stark belastet. „Bei einer weiteren Zuspitzung der Situation wird eine Verlegung in andere Kliniken, die ihrerseits voll sind, nur noch schwer möglich sein“, sagt Alexander Tsongas, Sprecher der RKH-Kliniken mit Standorten unter anderem in Ludwigsburg und Bietigheim. „Auch deshalb ist von allen Krankenhäusern einzufordern, dass sie sich solidarisch zeigen und Ressourcen für Covid-Patienten zur Verfügung stellen. Hier ist aber auch von der Bundesregierung zu fordern, dass die Kliniken finanzielle Ausgleiche erhalten.“ Es sollten sich alle Krankenhäuser in Baden-Württemberg angesprochen fühlen, findet auch Prof. Dr. Jan Steffen Jürgensen, Vorstandsvorsitzender des Klinikums Stuttgart. „Wir haben in den vergangenen Wochen immer wieder Patienten aus anderen Krankenhäusern aufgenommen. Unsere OP-Kapazität passen wir der aktuellen Situation an. Wir gehen unter 80 Prozent OP-Auslastung mit absehbar weiteren Einschränkungen und haben am Montag weitere Erweiterungen der Covid-Bereiche beschlossen, die zulasten der Regelversorgung gehen.“ Anteil an der Gesamt-Bettenzahl Der Anteil der Covid-Patienten an den Intensivbetten-Belegungen im Großraum Stuttgart laut Divi-Intensivregister: Stuttgart: 21,12 Prozent von 212 belegten Betten. Noch frei: 20 Betten. Landkreis Ludwigsburg: 14,63 Prozent von 82 belegten Betten. Noch frei: 0. Landkreis Heilbronn: 3,85 Prozent von 47 belegten Betten. Noch frei: 5. Stadtkreis Heilbronn: 40 Prozent von 40 belegten Betten. Noch frei: 0. Landkreis Schwäbisch Hall: 13,64 Prozent von 42 Betten. Noch frei: 2. Ostalbkreis: 13,46 Prozent von 46 belegten Betten. Noch frei: 6. Landkreis Göppingen: 23,53 Prozent von 31 belegten Betten. Noch frei: 3. Landkreis Esslingen: 37,5 Prozent von 63 belegten Betten. Noch frei: 1. Die Rems-Murr-Kliniken behandeln gerade 54 Covid-19-Patienten, davon elf Patienten auf der Intensivstation, zehn müssen beatmet werden. Die Covid-Patienten belegen 23,53 Prozent der angebotenen Intensivbetten. Also ebenfalls weniger als von Lucha gefordert.

 

16.11.2021: Die aktuellen Coronazahlen der Berliner Morgenpost für Deutschland; Europa und die Welt im Überblick.

Aktuell in Deutschland infiziert sind

5 Millionen 103 Tausend 817 Fälle.

Verstorben sind 98.074 Menschen.

Die 7 Tages-Inzidenz liegt in Deutschland bei 312,4.

 

In Europa sind aktuell 77 Milionen 442 Tausend 915 Personen infiziert.

1 Million 437 Tausend 095 Menschen sind verstorben.

Die 7 Tages-Inzidenz liegt bei 2 Millionen 166 Tausend 338.

17.11.2021: Erste Corona-Teststation geht wieder in Betrieb.

 
Quelle: WKZ/ZVW Redaktionsmitglied Sebastian Striebich
 
 
 
 
 
 
Apotheker Tobias Grübel will angesichts der drastischen Infektionslage wieder an sieben Tagen die Woche testen / Oberbürgermeister Michael Scharmann appelliert an Ungeimpfte Weinstadt. In Weinstadt wird angesichts der sich zuspitzenden Corona-Lage die Schnelltest-Infrastruktur wieder ausgebaut. Apotheker Tobias Grübel möchte zeitnah in Endersbach wieder durchgehend Antigentests in einer Teststation anbieten. Oberbürgermeister Michael Scharmann ist mit weiteren Betreibern im Gespräch, spruchreif ist aber noch nichts. Gegenüber unserer Redaktion appelliert der OB außerdem an die Bürgerinnen und Bürger, sich impfen zu lassen. Die Stadt kündigt weitere Kontrollen in der Gastronomie und zu den verschärften Kontaktbeschränkungen der Alarmstufe an. Die Nachfrage nach Schnelltests ist zur Vorwoche um 50 bis 60 Prozent gestiegen Vergleicht Apotheker Tobias Grübel den Montag und Dienstag der Vorwoche mit den beiden ersten Tagen der aktuellen Woche, so stellt er fest: Die Nachfrage nach Antigen-Schnelltests in seiner „Spiess’schen Apotheke“ in Endersbach ist um 50 bis 60 Prozent gestiegen. Kein Wunder: Seit dem Wochenende sind die Tests wieder für alle, auch Ungeimpfte, kostenlos. Doch auch immer mehr vollständig Geimpfte lassen sich wieder regelmäßig testen. Denn wer sich nach dem zweiten Piks zwischenzeitlich zu 100 Prozent gegen eine Ansteckung geschützt wähnte, wurde durch die sich häufenden Berichte von Impfdurchbrüchen eines Besseren belehrt. Wenn jetzt noch in der Alarmstufe, die an diesem Mittwoch in Kraft tritt, Schnelltests wieder vermehrt zur Eintrittskarte werden, zum Beispiel in den Einzelhandel, wird die Nachfrage weiter steigen. Deshalb sollen jetzt die Testzentren wieder in Betrieb genommen werden, die im Frühjahr vielerorts zum Stadtbild gehörten. In Endersbach muss Tobias Grübel an diesem Mittwoch noch letzte Modalitäten klären, ehe er in der Strümpfelbacher Straße in geeignete Räume einziehen kann. Das Testzelt, das bis in den Sommer vor Christian Hartmanns „Mode am Markt“ aufgebaut war, ist für den Winter ungeeignet. Eine Container-Lösung wurde wieder verworfen. Wo genau sich das Testzentrum befinden wird, soll in den kommenden Tagen bekanntgegeben werden. Aktuell testet Grübel in der Apotheke vormittags von 9 bis 11 Uhr und von 16.30 bis 18.15 Uhr. Das Testzentrum soll nach Möglichkeit an sieben Tagen die Woche tagsüber geöffnet sein. „Ich suche wieder Personal, medizinisch ausgebildet am besten“, sagt Tobias Grübel. Werden mehr Corona-Tests wirklich einen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie leisten? „Ja“, ist der Apotheker überzeugt, „aber mehr Geimpfte wären mir lieber.“ In diese Kerbe schlägt auch Oberbürgermeister Michael Scharmann. Er hält es für wichtig, dass das Testangebot in Weinstadt an die Nachfrage angepasst wird und wieder mehr Menschen, auch Geimpfte, auf Nummer sicher gehen. Für noch wichtiger hält er aber, dass sich noch mehr Menschen impfen lassen. Er könne sich, so der Rathauschef, dem Appell von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nur anschließen: „Wenn nicht jetzt, wann dann? Wir müssen unsere Kinder schützen, die noch keine Impfmöglichkeiten haben.“ Wobei die Lage in den Weinstädter Kitas und Schulen aktuell noch verhältnismäßig entspannt ist. Nach Angaben aus dem Rathaus gibt es an der Silcherschule drei Fälle unter Schülern aus zwei Klassen. Am Remstal-Gymnasium seien zwei Fälle in zwei Klassen und an der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule ein Fall bekannt. In den Kitas gibt es derzeit keine Corona-Fälle. Die Personaldecke ist allerdings weiterhin dünn: Das Kinderhaus Benzach und das Kinderhaus Lessingstraße können aktuell wegen Personalmangels nur eingeschränkt öffnen. Neue Regeln: Verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt Der Krankenstand in der Stadtverwaltung sei hingegen auf Normalniveau, berichtet die Pressestelle auf Anfrage: „Wir sind voll einsatzfähig.“ Das gilt offenbar auch für das Ordnungsamt, das von diesem Mittwoch an die verschärften Kontaktbeschränkungen kontrollieren muss: Ein Haushalt von Ungeimpften darf sich nur noch mit einer weiteren ungeimpften Person treffen. Das könnte zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen überprüft werden. Auch die Gastronomen dürfen sich, wie zuletzt vergangenen Donnerstag und Freitag, weiterhin auf Besuch vom Amt freuen: „Selbstverständlich sind weitere Kontrollen geplant bis in die späten Abendstunden.“ Er selbst, sagt OB Scharmann, sei wieder viel vorsichtiger geworden, reduziere seine Kontakte und kümmere sich bereits um einen Termin für die Booster-Impfung. Dieser dritte Piks, aber auch Erst- und Zweitimpfungen, werden bis Weihnachten insgesamt fünfmal mittwochs im Gymnastiksaal der Beutelsbacher Halle angeboten. Hinzu kommt ein Angebot exklusiv für Weinstädter Lehrerinnen und Lehrer am Bildungszentrum an diesem Wochenende. Und auch ihre Veranstaltungen stellt die Stadt auf den Prüfstand. Schon jetzt steht fest: Der Neujahrsempfang wird auch im Jahr 2022 ausfallen. „Wir veranstalten lieber wieder ein Bürgerfest im Sommer“, sagt Scharmann. Er hege noch immer die Hoffnung, dass die Pandemie im Frühjahr 2022 endlich überstanden sei. Schnelltest in der Spiess’schen Apotheke. Das Angebot wird angesichts der aktuellen Lage wieder ausgelagert und ausgebaut. Archivfoto: Habermann
Von unserem Redaktionsmitglied Sebastian Striebich
Apotheker Tobias Grübel will angesichts der drastischen Infektionslage wieder an sieben Tagen die Woche testen / Oberbürgermeister Michael Scharmann appelliert an Ungeimpfte Weinstadt. In Weinstadt wird angesichts der sich zuspitzenden Corona-Lage die Schnelltest-Infrastruktur wieder ausgebaut. Apotheker Tobias Grübel möchte zeitnah in Endersbach wieder durchgehend Antigentests in einer Teststation anbieten. Oberbürgermeister Michael Scharmann ist mit weiteren Betreibern im Gespräch, spruchreif ist aber noch nichts. Gegenüber unserer Redaktion appelliert der OB außerdem an die Bürgerinnen und Bürger, sich impfen zu lassen. Die Stadt kündigt weitere Kontrollen in der Gastronomie und zu den verschärften Kontaktbeschränkungen der Alarmstufe an. Die Nachfrage nach Schnelltests ist zur Vorwoche um 50 bis 60 Prozent gestiegen Vergleicht Apotheker Tobias Grübel den Montag und Dienstag der Vorwoche mit den beiden ersten Tagen der aktuellen Woche, so stellt er fest: Die Nachfrage nach Antigen-Schnelltests in seiner „Spiess’schen Apotheke“ in Endersbach ist um 50 bis 60 Prozent gestiegen. Kein Wunder: Seit dem Wochenende sind die Tests wieder für alle, auch Ungeimpfte, kostenlos. Doch auch immer mehr vollständig Geimpfte lassen sich wieder regelmäßig testen. Denn wer sich nach dem zweiten Piks zwischenzeitlich zu 100 Prozent gegen eine Ansteckung geschützt wähnte, wurde durch die sich häufenden Berichte von Impfdurchbrüchen eines Besseren belehrt. Wenn jetzt noch in der Alarmstufe, die an diesem Mittwoch in Kraft tritt, Schnelltests wieder vermehrt zur Eintrittskarte werden, zum Beispiel in den Einzelhandel, wird die Nachfrage weiter steigen. Deshalb sollen jetzt die Testzentren wieder in Betrieb genommen werden, die im Frühjahr vielerorts zum Stadtbild gehörten. In Endersbach muss Tobias Grübel an diesem Mittwoch noch letzte Modalitäten klären, ehe er in der Strümpfelbacher Straße in geeignete Räume einziehen kann. Das Testzelt, das bis in den Sommer vor Christian Hartmanns „Mode am Markt“ aufgebaut war, ist für den Winter ungeeignet. Eine Container-Lösung wurde wieder verworfen. Wo genau sich das Testzentrum befinden wird, soll in den kommenden Tagen bekanntgegeben werden. Aktuell testet Grübel in der Apotheke vormittags von 9 bis 11 Uhr und von 16.30 bis 18.15 Uhr. Das Testzentrum soll nach Möglichkeit an sieben Tagen die Woche tagsüber geöffnet sein. „Ich suche wieder Personal, medizinisch ausgebildet am besten“, sagt Tobias Grübel. Werden mehr Corona-Tests wirklich einen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie leisten? „Ja“, ist der Apotheker überzeugt, „aber mehr Geimpfte wären mir lieber.“ In diese Kerbe schlägt auch Oberbürgermeister Michael Scharmann. Er hält es für wichtig, dass das Testangebot in Weinstadt an die Nachfrage angepasst wird und wieder mehr Menschen, auch Geimpfte, auf Nummer sicher gehen. Für noch wichtiger hält er aber, dass sich noch mehr Menschen impfen lassen. Er könne sich, so der Rathauschef, dem Appell von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nur anschließen: „Wenn nicht jetzt, wann dann? Wir müssen unsere Kinder schützen, die noch keine Impfmöglichkeiten haben.“ Wobei die Lage in den Weinstädter Kitas und Schulen aktuell noch verhältnismäßig entspannt ist. Nach Angaben aus dem Rathaus gibt es an der Silcherschule drei Fälle unter Schülern aus zwei Klassen. Am Remstal-Gymnasium seien zwei Fälle in zwei Klassen und an der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule ein Fall bekannt. In den Kitas gibt es derzeit keine Corona-Fälle. Die Personaldecke ist allerdings weiterhin dünn: Das Kinderhaus Benzach und das Kinderhaus Lessingstraße können aktuell wegen Personalmangels nur eingeschränkt öffnen. Neue Regeln: Verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt Der Krankenstand in der Stadtverwaltung sei hingegen auf Normalniveau, berichtet die Pressestelle auf Anfrage: „Wir sind voll einsatzfähig.“ Das gilt offenbar auch für das Ordnungsamt, das von diesem Mittwoch an die verschärften Kontaktbeschränkungen kontrollieren muss: Ein Haushalt von Ungeimpften darf sich nur noch mit einer weiteren ungeimpften Person treffen. Das könnte zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen überprüft werden. Auch die Gastronomen dürfen sich, wie zuletzt vergangenen Donnerstag und Freitag, weiterhin auf Besuch vom Amt freuen: „Selbstverständlich sind weitere Kontrollen geplant bis in die späten Abendstunden.“ Er selbst, sagt OB Scharmann, sei wieder viel vorsichtiger geworden, reduziere seine Kontakte und kümmere sich bereits um einen Termin für die Booster-Impfung. Dieser dritte Piks, aber auch Erst- und Zweitimpfungen, werden bis Weihnachten insgesamt fünfmal mittwochs im Gymnastiksaal der Beutelsbacher Halle angeboten. Hinzu kommt ein Angebot exklusiv für Weinstädter Lehrerinnen und Lehrer am Bildungszentrum an diesem Wochenende. Und auch ihre Veranstaltungen stellt die Stadt auf den Prüfstand. Schon jetzt steht fest: Der Neujahrsempfang wird auch im Jahr 2022 ausfallen. „Wir veranstalten lieber wieder ein Bürgerfest im Sommer“, sagt Scharmann. Er hege noch immer die Hoffnung, dass die Pandemie im Frühjahr 2022 endlich überstanden sei. Schnelltest in der Spiess’schen Apotheke. Das Angebot wird angesichts der aktuellen Lage wieder ausgelagert und ausgebaut. Archivfoto: Habermann

17.11.2021: Roland Meeraus, von 2014-2018 Leiter des Polizeirevier Waiblingen, verstarb am 11.11.2021 im Alter von 45 Jahren an einem Herzinfarkt.                  So berichtet nun auch die WKZ.

 

Er war einer von uns und trotzdem so bürgernah wie Wenige.

In den 4 Jahren spielte er als Laiendarsteller in den Waldlinger-Kult-Krimis mit.

 

2018 wechselte der damalige Polizeioberrat zum Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Dort hatte er, bis zu seinem Tod, den Posten des stellvertretenden Leiters einer Inspektion in der Abteilung Organisierte Kriminalität und Rauschgiftkriminalität inne.

 

 

 

Noch am Tag seines Abschieds ließ er es sich nicht nehmen in seiner Rolle "Leiter des Polizeireviers Waldlingen" unter dem Namen "Roland Flußrein" seinen Abschied zum LKA im aktuellen Waldlinger Krimi zu spielen.

Diese Aufnahmen und andere die Jorgo von ihm hat, erhalten die Erinnerung an einen ehemaligen ehrhaften und lustigen Kameraden und loyalen Menschen.

 

23.11.2021: Stuttgart - Die Corona-Zahlen in Baden-Württemberg schießen weiter in die Höhe.

 

Am Montag sagten die Verantwortlichen die großen Weihnachtsmärkte in Stuttgart, Ludwigsburg und Esslingen ab. Im Laufe des Dienstags will die Südwest-Regierung eine neue Corona-Verordnung beschließen, die deutlich schärfere Regeln beinhalten soll. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sprach sich bereits für eine allgemeine Impfpflicht aus.

Am Dienstag, 23.11.2021, a 12 Uhr äußern sich Winfried Kretschmann und Gesundheitsminister Manfred Lucha zur aktuellen Corona-Lage in Baden-Württemberg. Hier können Sie die Pressekonferenz im Liveticker verfolgen.

 

Um 12 Uhr startet die Regierungs-Pressekonferenz mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Gesundheitsminister Manfred Lucha. Das gesetzte Thema ist die Corona-Lage im Land.

Wir tickern live.  

Online-Redaktion StZ

 

So, die Protagonisten kommen rein. Es geht los. 

Es gibt noch Tonprobleme. Der Beginn verzögert sich etwas.

So, nun ist auch der Ton da. Allerdings haben wir die ersten Fragen verpasst. Jetzt aber. 

Kretschmann beschreibt noch einmal die Lage in Baden-Württemberg und weist eindringlich auf die ernste Lage hin.

Auch die Arztpraxen seien mittlerweile an der Belastungsgrenze angekommen, so Kretschmann. Der Fokus muss auf dem Impfen liegen. Sehr viele Ärzte seien bereit, auch am Wochenende Termine machen. Nur so können die Ziele beim Impfen erreicht werden. 

 

Kretschmann äußert sich zu seiner Impflicht-Aussage. Schon im Juli schloss er dies nicht aus, wie er betont. Heute müsse er sagen, dass er aufgrund der Delta-Variante eine Impflicht für sinnvoll erachtet. Gemeinsam mit Markus Söder macht er sich dafür stark, damit wir unsere Freiheit wieder zu erlangen. Sie hätten dies nun dargelegt, um die Debatte anzustoßen. Natürlich gebe es immer noch Gegenargumente, so der Ministerpräsident.

Spaltet eine Impflicht der Gesellschaft? Der Spaltpilz sei schon vorhanden, so Kretschmann. Durch das Handeln des Staates könne man den Konflikt aus der Gesellschaft herausziehen. Die Konflikte vertiefen sich immer mehr, bis in die Nachbarschaft. Durch eine Entscheidung des Staates könne man aus dieser Problematik am schnellsten herauskommen. Bei den Pocken habe man auch schon eine Impfpflicht in Deutschland, so Kretschmann. 

 

Auch Manfred Lucha meldet sich nun zu Wort. Er erläutert die aktuellen Corona-Regel.

Die Stufen werden von drei auf vier erhöht.

Die Alarmstufe zwei wird nun geändert, hier gibt es nun auch 2-G-Plus.

Näheres dazu erfahren Sie in den folgenden Artikeln.    

 

Wie sieht es mit der Wut der Bürger aus? Wir haben jetzt schon Proteste gegen den Staat, sagt Winfried Kretschmann. Argumente seien das Wichtigste in diesen Zeiten.

Wir können uns nur auf Tatsachen berufen, so der Ministerpräsident.

Es bringe nichts, sich den Fakten zu verweigern.

Jeder darf seine Meinung äußern, allerdings nur mit friedlichen Mitteln. 

 

In der MPK haben sich die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin auf eine Impfpflicht für Berufe im Zusammenhang mit vulnerablen Gruppen. In dieser Frage herrschte Konsens.

 

Eine allgemeine Impfpflicht sei jedoch noch einmal eine andere Hausnummer, vor der man zunächst einmal zurückschreckt. Das sei auch gut so in einer Demokratie, sagt Kretschmann. Doch man müsse überlegen, wie man endlich Herr der Lage wird. Es sei eine Extremsituation. Wenn wir das nicht bewerkstelligen, werde das Vertrauen in den Staat sinken.

Daher muss der Staat nun handeln, um aus dem Hamsterrad zu kommen.

Eine Impfpflicht sei vernunftgeleitet und nicht willkürlich, das sei ein großer Unterschied. 

 

Wir können das Virus nur durch Kontaktreduktion bekämpfen.

Auch Geimpfte können das Virus auch übertragen, vor allem, wenn die Impfung schon länger zurückliegt.

Daher sei es sinnvoll, dass sich auch Geimpfte und Genesen testen lassen.

So rechtfertigt Kretschmann die großflächige 2-G-Plus-Regelung. 

 

Kontrollen der 2-G-Plus seien möglich, auch wenn es nur Stichproben sind.

Man könne auch dadurch schon große Wirkungen erzielen, sagt Kretschmann. 

 

Lucha schaltet sich kurz ein und weist darauf hin, dass nicht in allen Bereichen 2-G-Plus gilt. Genaueres folgt im Laufe des Tages mit der neuen Corona-Verordnung. 

 

Wie könnte der Winter aussehen? Das Dilemma sei immer dasselbe, wir reagieren auf die Infektionen und es gibt eine zeitliche Verzögerung, sagt Kretschmann.

Die Auswirkungen der neuen Maßnahmen sehen wir immer erst in ein paar Woche.

Die Politik muss abwägen und kann nicht immer nur das machen, was die Virologen empfehlen.

Es gibt genug andere Bereich, die berücksichtigt werden müssen.

Kretschmann nennt das Beispiel Schule. 

 

Lucha erklärt, dass er mehrmals auf Intensivstationen unterwegs war.

Dort lagen fast keine Geimpften Personen.

Die Liegezeit liegt bei 20 Tagen und geht derzeit hoch auf bis zu 40 Tage.

Betroffen seien meist Menschen im mittleren Alter.

Derzeit liegen etwas mehr als 500 Leute in Baden-Württemberg auf den Intensivstationen und die Zahl wird in den kommenden Tagen weiter steigen, so Lucha.

Mit den Maßnahmen ist er aber guter Dinge, dass die Belastungsspitze bis Weihnachten abnehmen wird. 

 

In Schulen und Universitäten soll so lange wie möglich die Präsenz aufrechterhalten werden, so Kretschmann. Man könne aber natürlich nichts ausschließen und müsse auf die dynamische Lage reagieren. 

 

Lucha ergänzt, dass in Schulen regelmäßig getestet wird.

131 von 65.000 Klassen in Baden-Württemberg seien derzeit von Corona betroffen.

8000 von etwa einer Million Schüler befinden sich zur Zeit in Quarantäne.

 

Am Freitag wird das Bündnis Kinderimpfen in Baden-Württemberg gegründet, so Lucha.

Bis 20. Dezember rechnet der Minister mit ersten Lieferungen und dem Impfstart für das Kinderimpfen. 

 

12- bis 17-Jährige sind in der 2-G-Regelung derzeit laut Lucha noch außen vor.

Zum Beispiel in Restaurants. Es gelten die Testregularien, die sie aus der Schule kennen.

In Bars und Discos gilt jedoch auch für diese Gruppe, sofern sie dort Zutritt erhält, eine 2-G-Regel. 

 

Mit der Impfpflicht geht es um die Zukunft und nicht darum, die derzeitige vierte Welle zu brechen. Das dauert schließlich, bis so etwas durchgesetzt werden kann, so Kretschmann.

In Österreich geht die Impfpflicht beispielsweise im Februar los. 

 

An Impfstoff wird es laut Kretschmann nicht scheitern. 

 

Lucha verteidigt die Regeln für die Stadien. 2-G-Plus mit Maskenpflicht sei in Ordnung.

 

Kommen auf Geimpfte auch Einschränkungen zu?

2-G-Plus sei ja schon eine Einschränkung, sagt Kretschmann.

Boostern trage auch dazu bei, dass Geimpfte weniger ansteckend sind.

 

Nun müsse man schauen, wie die Maßnahme wirken.

Wir fahren in dieser Pandemie auf Sicht, so der Ministerpräsident.  

Als wir das Alarmsystem gemacht haben, sagte niemand, es sei zu lasch.

Jetzt wissen wir, es hätte härter sein müssen.

 

Die Intensivstationen sind nun voll, so Kretschmann.

Man lerne in der Krise ständig dazu und müsse die Regeln anpassen. 

 

Die Corona-Verordnung sie schematisch sehr gut aufgebaut, so Lucha.

Daher könne sich die Bevölkerung auf die Regeln sehr gut einstellen.

Alle Maßnahmen hätten bisher Wirkung erzielt. Wie geht es im Dezember weiter?

Es werden dank einer Verordnung von letzter Woche weitere Intensivbetten freigehalten, auch mehr Personal soll eingesetzt werden. Dadurch sollen die Kliniken gerüstet werden. 

 

Es gehe in der Pandemie immer um Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit, so Kretschmann.

Da gebe es keine einfachen Lösungen. Die Regierung versuche, es immer so einfach wie möglich zu machen.

 

 

23.11.2021: Land BW: Einschränkungen nun auch für Geimpfte.

(Schlagzeile WKZ/ZVW am 23.11.2021)

23.11.2021: Lustiges im CORONA-ZEITALTER

28.11.2021: NACHRICHTEN in KÜRZE:

Neue CORONA-MUTANTE bereits in Belgien, England und Deutschland

Mit Blick auf die neue Omikron-Variante hat sich Virologe Drosten besorgt gezeigt: "Keiner kann im Moment sagen, was da auf uns zukommt." Großbritannien hat für Montag eine Dringlichkeitssitzung der G7-Gesundheitsminister einberufen.

Das Einzige, was man wirklich mit Sicherheit sagen kann, es ist besser, wenn man geimpft ist.    Es ist noch besser, wenn man geboostert ist", sagt Drosten im ZDF heute-journal.

Es gebe zudem die Sorge, dass man es mit der Omikron-Variante mit einer wirklichen "Immun-Escape-Variante" zu tun habe, dass dadurch sogar die Impfungen verändern müsste.

Alles das würden die nächsten zwei bis drei Wochen beantworten müssen, so Drosten weiter.

Eine Anpassung der mRNA-Impfungstoffe sei möglich. "Das wird man technisch relativ einfach machen können. Aber wir sprechen hier doch von Monaten", ergänzt Drosten.

 

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich dafür ausgesprochen, dass 2G-plus-Regeln auch bundesweit umgesetzt werden.

In der kommenden Woche würden in dem nordöstlichen Land zudem Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte verhängt, sagt die SPD-Politikerin.

 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wiederholt angesichts der verschärften Infektionslage in Deutschland seine Forderung nach einem schnellen Treffen der Spitzen von Bund und Ländern. Beratungen der noch amtierenden Bundesregierung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder müssten "besser gestern als morgen" einberufen werden, sagt Spahn bei Anne Will. Es müsse umgehend zu Kontakteinschränkungen kommen. So sei etwa eine 2G-Plus-Regelung in Innnenräumen inklusive einer Maskenpflicht zwingend.

 

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hat angesichts der neuen Coronavirus-Variante Omikron zu Vorsorgemaßnahmen und raschem Handeln aufgerufen. "Wir nehmen diese Omikron-Variante sehr ernst und wissen, dass wir uns jetzt in einem Wettlauf gegen die Zeit befinden", sagte von der Leyen. Noch sei nicht alles bekannt und die Wissenschaftler und Hersteller bräuchten zwei oder drei Wochen, um sich ein vollständiges Bild über die Qualität der Mutation der Omikron-Variante zu machen. "Die allgemeine Devise lautet: Hoffe auf das Beste und bereite dich auf das Schlimmste vor", sagte die EU-Kommissionspräsidentin.

Höchste Priorität habe jetzt Abstand halten, Kontakte reduzieren und so viel wie möglich impfen und auffrischimpfen. "Wir müssen Zeit kaufen", so die Kommissionschefin. Nach Angaben von der Leyens stehe die EU in Sachen Impfstoff "auf der sicheren Seite".

Der Vertrag mit BioNTech/Pfizer über den Kauf von bis zu 1,8 Milliarden Corona-Impfstoff beinhalte demnach eine Klausel, wonach die Hersteller den Corona-Impfstoff innerhalb von 100 Tagen an neue Mutationen anpassen können (Quellen: Tagesschau).

29.11.2021: Aktuelle Coronazahlen laut der Berliner Morgenpost aus Deutschland und aus der Welt.

 

29.734 Neuinfektionen an einem Tag in Deutschland.

Bislang sind 5 Millionen 791 Tausend 101 Personen mit Corona infiziert.

100 Tausend 960 Tote sind in Deutschland zu beklagen.

 

Die 7 Tages-Inzidenz beträgt: 452,3.

Weltweit sind 261 Millionen 766 Tausen und 781 Menschen am Coronavirus erkrankt.

 

5 Millionen 204 Tausen 576 Menschen sind verstorben.

 

Die 7 Tages-Inzidenz beträgt: 3.909.116!

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